Garantiebedingungen
Garantiebedingungen & Konditionen
Mit dieser Garantie gewährleistet die Firma NOVA Vertriebsges.m.b.H (im folgenden kurz: Nova) dem in der Garantieurkunde angeführten Inhaber (im folgenden kurz: Inhaber) für 300 Flugstunden, höchstens aber für die Dauer von 3 Jahren gerechnet vom Tag des Ersterwerbes, dass das Gleitsegel, definiert durch eine Seriennummer, keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist.
Sofern während der Garantiezeit Material- bzw. Verarbeitungsfehler auftreten, wird Nova bei Einhaltung der nachstehend angeführten Bedingungen das Gerät unentgeltlich reparieren oder mangelhafte Teile austauschen. Ist die Verbesserung des Mangels nicht möglich oder unwirtschaftlich, erhält der berechtigte Inhaber auf Wunsch ein nach Art und Qualität gleichwertiges, neues Gerät gegen Bezahlung des um den Zeitwert des beschädigten Gerätes verminderten Kaufpreis. Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind sowie Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nicht oder nur unerheblich beeinflussen sind von der Garantie ausgenommen. Der Anspruch auf Garantieleistung steht ausschließlich dem Inhaber des Gerätes gegenüber Nova zu.
Nach der Registrierung durch den Ersterwerber bzw. Händler erhält der Inhaber eine Urkunde mit den jeweiligen Daten und Fristen durch das Nova COS System ausgestellt.
Für alle Nova Gleitsegel, die in Österreich oder Deutschland erworben wurden, wird durch Nova oder ihre autorisierten Servicestellen ein Nova NTT (Nova Trimm Tuning) kostenlos durchgeführt. Die Frachtkosten werden von Nova nicht übernommen. Das NTT ist nach spätestens 12 Monaten ab Ersterwerb, im Land, in dem der Schirm gekauft wurde, durchzuführen.
Wir empfehlen das NTT nach etwa 20 Flugstunden. Falls diese beispielsweise nach einem Monat absolviert wurden, ist es also sinnvoll, das NTT bereits nach einem Monat durchführen zu lassen.
Wird das Nova-Gleitsegel ordnungsgemäß und innerhalb der angegebenen Frist einem NTT zugeführt, ist der NFS (Nova Full Service) spätestens nach 36 Monaten, gerechnet ab dem Erstkauf, durchzuführen. Der NFS darf wiederum nur durch Nova und ihre autorisierten Servicestellen vorgenommen werden.
Wird das Gleitsegel nicht einem NTT innerhalb der ersten 12 Monate ab Ersterwerb unterzogen, ist am Gleitsegel spätestens nach 24 Monaten, gerechnet ab Ersterwerb, ein NFS durchzuführen.
Wurde das Nova Gleitsegel gemäß Richtlinien registriert, ein NTT und NFS innerhalb der angegebenen Fristen durch Nova oder einen autorisierten Servicebetrieb durchgeführt, verlängert sich die Materialgarantie auf 48 Monate, (falls 300 Stunden nicht überschritten werden), gerechnet ab Zeitpunkt des Ersterwerbs.
Gemeinsame Bedingungen für Garantie- und Ersatzleistungen:
Garantie- und Ersatzleistungen werden erst ab dem Datum der durch Nova QAD (Quality Assurance Database) ausgestellten Garantiekarte gewährt. Ersatzleistungen für Unfallschäden, die vor diesem Zeitpunkt eingetreten sind, werden nicht erbracht. Die Garantie- und Ersatzleistungen gelten nur für private Sport- und Freizeitausübung, nicht also zum Beispiel bei gewerblicher Nutzung.
Es ist vom Erwerber ein Flugbuch zu führen, in welchem sämtliche mit dem Gerät durchgeführten Flüge dokumentiert sind, wobei zumindest Ort, Datum und Dauer des Fluges festgehalten werden müssen.
Im Schadensfall ist das Gerät samt Garantieurkunde und Kaufvertrag (Rechnung) an Nova oder an einen autorisierten Generalvertreter zu übersenden. Reparaturen oder Austausch beschädigter Teile werden ausschließlich von Nova durchgeführt. Werden diese Arbeiten von unberechtigten Dritten vorgenommen, besteht keinerlei Ersatzanspruch. Weiters besteht kein Anspruch auf die Überlassung eines Ersatzgerätes während der Reparatur.
Der Zeitwert des Gerätes ist ausschließlich wie folgt zu ermitteln:
Der Wertverlust ist mit 3 % pro Monat ab dem Tag des Ersterwerbes (Datum des Kaufvertrages) anzusetzen, wobei im ersten Jahr als Bemessungsgrundlage der Listenpreis, in den beiden Folgejahren jeweils der nach diesen Kriterien zum 31.12. des Vorjahres noch bestehende Zeitwert heranzuziehen ist.
Sämtliche zur Abwicklung von Garantie- oder Ersatzleistungen erforderlichen Transporte des Gerätes und von Ersatzteilen werden auf Kosten und auf alleiniges Risiko des Inhabers durchgeführt. Altteile (im Fall eines Totalschadens des gesamten Gerätes) gehen in den Eigentum von Nova über.
Die von Nova zu erbringende Garantie- und Ersatzleistungen beschränken sich auf die in der Garantiekarte ausdrücklich genannten Leistungen, der Ersatz anderer Mängel oder Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, Erfüllungsinteresse etc. ist ausgeschlossen. Dem Inhaber zustehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon jedoch unberührt. Sofern eine Garantieleistung erbracht wurde, ist jeder weitere Garantieanspruch erloschen. Gesetzliche Gewährleistungsfristen bestehen neben dieser Garantie und werden nicht verlängert.
Zusätzliche Bedingungen für Garantieleistungen:
Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn der Mangel vor Ablauf der vierjährigen Garantiefrist spätestens binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich mit eingeschriebenen Brief gegenüber Nova geltend gemacht wird. Mängel die erst nach Ablauf der Garantiezeit geltend gemacht werden, sind von der Garantieleistung auch dann nicht umfasst, wenn sie innerhalb der Garantiezeit nicht erkennbar waren.
Zusätzliche Bedingungen für Ersatzleistungen:
Es ist spätestens binnen 14 Tagen ab dem Unfalltag per Einschreiben ein Unfallbericht samt dem vollständigen beschädigten Gerät an Nova oder an einen autorisierten Generalvertreter zu übersenden. Der Unfallbericht hat Ort und Datum des Vorfalles sowie eine Schilderung des Unfallherganges zu enthalten. Auf Verlangen von Nova sind allfällige weitere, zur Klärung des Schadenfalles erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Inhabers ist jegliche Ersatzleistung ausgeschlossen, ebenso Unfallschäden, die durch die Einwirkung Dritter verursacht werden.
Für sämtliche nach diesen Bestimmungen von Nova zu erbringenden Leistungen im Schadensfall trägt der Inhaber einen Selbstbehalt von EUR 63,50 inkl. Mwst. / zzgl. Versand. Ersatzleistungen werden erst nach vollständiger Bezahlung dieses Betrages erbracht.
Sofern die oben genannten Bedingungen nicht vollständig erfüllt sind, ist Nova berechtigt, Garantie- oder Ersatzleistungen abzulehnen.